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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Grafiken und Animationen, sowie für die Erbringung von Informatikleistungen durch MATCH Gmbh & CO KG, Komzakgass 7/2, 2500 Baden, in Folge MATCH genannt.

Abweichende Geschäftsbedingungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeine Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, sind diese durch eine wirksame, dir ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.2. Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Vertragspartner von MATCH nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. MATCH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen bzw. externe Personen zu bedienen. Ferner kann MATCH die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, auf Dritte übertragen.

1.3. Änderungen der AGB

MATCH ist zur Änderung dieser AGB mit Wirksamkeit für alle bestehenden Verträge berechtigt. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage von MATCH unter www.match-komm.at/agb vor ihrer Wirksamkeit kundgetan.

2. Auftragserteilung

Die Angebote von MATCH sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden dies dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und MATCH zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise oder, falls eine solche Vereinbarung fehlt, die anwendbaren aktuellen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – als Werte des Euro exklusive Mehrwertsteuer und exklusive aller Nebenkosten wie z.b. Verpackung, Transport, Speichermedien, Versicherung, Zölle, usw.

Nach schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, wenn nichts anderes vereinbart, wird eine Abschlagszahlung von 30 Prozent der Auftragssumme berechnet und in Rechnung gestellt.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung an das jeweilig angegeben Konto von MATCH. Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und werden mit 1,0 % Verzugszins pro Monat berechnet. MATCH behält sich vor die vollständige Lieferung bzw. Übertragung der Daten auf den entsprechenden Server erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.

Für alle Arbeiten von MATCH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt MATCH eine angemessene Vergütung.

4. Liefertermin

MATCH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) des Auftrags möglichst genau einzuhalten.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von MATCH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig bereitstellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von MATCH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von MATCH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen MATCH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

5. Genehmigung

Alle Leistungen von MATCH (insbesondere Konzepte und Skizzen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen einer Woche freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach Leistung durch MATCH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf die Verbesserung der Leistung durch MATCH zu. Die Kosten hierbei übernimmt zur Gänze MATCH. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MATCH beruhen.

Für die ihre zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt MATCH keinerlei Haftung.

7. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentumsvorbehalt

Jeder, an MATCH erteilte Auftrag bewirkt ein Urheberschaftskontrakt. Der Urheberschaftskontrakt gewährt MATCH die vollständigen Urheber- und Nutzungsrechte an den Werkleistungen.

Nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages überträgt MATCH, die für den jeweiligen Auftrag und Zweck schriftlich fixierten Nutzungsrechte. Soweit es im Kontrakt nicht anders schriftlich fixiert wurde, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Es bedarf der schriftlichen Einwilligung von MATCH, wenn die Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden. Alle Verfügungsrechte an den MATCH hergestellten Titelvorlagen (digitale und analoge Zwischenstufen), sonstigen Datenträgern sowie für die Kopierung notwendigen Unterlagen und zur Bildherstellung notwenige digitale Daten verbleiben im Eigentum von MATCH. Eine Verpflichtung von MATCH zur Aufbewahrung dieses Materials über die Bearbeitungszeit hinaus besteht nicht, ausgenommen anders lautender schriftlicher Vereinbarungen.

8. Programmierung

8.1 Erstellung 

Die Erstellung von Webseiten erfolgt durch MATCH nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen.

8.2 Übertragung der Daten auf den Server 

MATCH haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch MATCH ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. MATCH ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. MATCH haftet nicht für die Inhalte der Webseiten.

8.3 Wartung 

Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit MATCH abgeschlossen, ist MATCH dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren, sowie gegebenenfalls Fehlfunktion zu beseitigen. Änderungen durch den Kunden selbst, sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen, sind möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an MATCH.

8.4 Speicherplatz 

Für den Speicherplatz, auf dem über MATCH gekauften Server, ist der Kunde, soweit kein Wartungsvertrag besteht, selbst verantwortlich.

8.5 Domainnamenregistrierungen 

MATCH vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain für .at, .co.at und .or.at-Adressen wird von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

8.6 Nachträgliche Bearbeitungen nach Abschluss des Webprojekts 

Für eine eventuell erforderliche Nachbearbeitung steht ein Programmierer von MATCH noch für zwei Wochen nach Übermittlung der Endversion an den Kunden zu Verfügung, um Fehler zu beheben, die sich erst im Echtbetrieb zeigen.

8.7 Änderungswünsche des Kunden 

Bei allfälligen Änderungswünschen des Kunden gegenüber einer bereits abgeschlossenen Leistungsphase oder gegenüber erfolgten Teilabnahmen werden die Kundenwünsche von MATCH auf ihre Auswirkung auf Qualität, Preise und Termine überprüft. MATCH entscheidet, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die zu einem Nachtragsanbot führt oder um eine unwesentliche Änderung, die im Fall ihrer Durchführung nach Stundensatz für den Mehraufwand verrechnet wird.

9. Sonstige Bestimmungen

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens aber 20 Prozent des Nettoauftragswertes, als vereinbart.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist der Sitz von MATCH. Als Gerichtstand für alle sich unmittelbar zwischen MATCH und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz von MATCH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. MATCH behält sich aber vor, auch ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.